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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kostüm-Zauberei
Inhaberin Antje Schrader
Am Studio 20D
12489 Berlin

gültig für alle Geschäftsvorgänge.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kostüm-Zauberei, Inhaberin Antje Schrader, Am Studio 20D, 12489 Berlin; gültig für alle Geschäftsvorgänge.

§ 1 Auftragserteilung Die Vermietung oder der Verkauf der Ware bedarf einer schriftlichen Auftragserteilung. Durch die Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. schriftlich bestätigte Auftragserteilung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei gewerblichen Mietern ist eine telefonische Reservierung mit Faxbestätigung ausreichend.

§ 2 Vermietung
2.1 Die Mietdauer berechnet sich ab dem Tag der Abholung oder Versendung der Ware (Kostüme, Perücken, Masken und Accessoires) und endet mit der Rücklieferung. Die Grundmietdauer beträgt 5 Tage.
2.2 Eine Veränderung der Mietzeit bedarf der mündlichen oder schriftlichen Mitteilung an die Kostüm-Zauberei und bedarf deren Bestätigung. Die Kostennachbelastung entspricht der während der Mietzeit geltenden Preise.
2.3 Die Kostüme werden in den Geschäftsräumen der Kostüm-Zauberei ausgegeben. Auf Absprache kann die Rückgabe per Postversand erfolgen. Das Transportsrisiko und die Kosten trägt der Mieter.
2.4 Der Mieter verpflichtet sich die Mietware fachgerecht und in einwandfreiem Zustand zurück zu transportieren. Des Weiteren verpflichtet er sich die Ware pfleglich zu behandeln und besonders vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.
2.5 Die Mietware bleibt Eigentum des Vermieters und darf nicht an Dritte weiter verliehen werden.
2.6 Beschädigte, oder auch nicht zurück gelieferte Waren sind vom Mieter zu dem Preis der Neuanschaffung oder Neuanfertigung zu ersetzen. Dieser Preis wird von uns festgelegt.
2.7 Unumgängliche Änderungen der Ware werden ausschließlich durch die Kostüm-Zauberei vorgenommen.
2.8 Die Reinigung darf nicht vom Mieter übernommen werden. Die Kosten einer Grundreinigung sind im Mietpreis enthalten. Verschmutzungen, die über eine übliche Reinigung nicht beseitigt werden können, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
2.9 Die maximale Mietdauer geht aus der vereinbarten Zeit hervor. Wenn nach zweimaliger Mahnung der Mietgegenstand nicht bis zum Ablauf der in der zweiten Mahnung angegebenen Frist zurückgegeben wird, werden Verleihgebühr und Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes durch ein Rückholdienst / Inkasso-Unternehmen und notfalls mittels gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert. Der Mieter haftet für alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang der Eintreibung der ausstehenden Forderungen stehen.

§ 3 Mietpreis
3.1 Bei Reservierung ist eine Anzahlung von 10,00 EUR zu leisten. Stornierungen sind bis 7 Tage vor Abholtermin möglich, danach verfällt die Anzahlung.
3.2 Der Mietvertrag wird erst mit erfolgter Anzahlung wirksam.
3.3 Bei Abholung ist die Ausleihgebühr abzüglich der Anzahlung zu begleichen.
3.4 Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar.
3.5 Der Mietpreis versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.6 Jeder Artikel wird gesondert berechnet, Ausnahmen sind von uns zusammengestellte Ensembles. Sondervereinbarungen bei Abnahme von größeren Mengen sind prinzipiell möglich.

§ 4 Versicherung
4.1 Der Mietvertrag tritt am Tag der Kostümübergabe in Kraft und endet am Tag der Rückgabe. Nach Vereinbarung ist eine Rücksendung per Post oder Kurier möglich. Das Lieferrisiko trägt der Mieter.
4.2 Die Ware ist nicht versichert. Es wird dem Mieter empfohlen diese auf eigene Rechnung während des Gebrauchs zu versichern.

§ 5 Neuanfertigung
5.1 Erfolgt eine Neuanfertigung oder ein Styling durch die Kostüm-Zauberei, so benötigen wir auch hierfür einen schriftlichen Auftrag.
5.2 Die Kosten der Neuanfertigung können den vereinbarten Preis überschreiten, sofern der Kunde nachträglich Wünsche anbringt. Dies wird jedoch von uns möglichst kostengünstig für den Käufer berechnet.
5.3 Wir bemühen uns, die historischen Kostüme so authentisch, wie möglich anzufertigen, eine Gewähr hierfür können wir jedoch nicht geben.
5.4 Findet die Neuanfertigung nur auf Grund von Maßangaben ohne Anproben statt, so übernehmen wir für die Passgenauigkeit keine Gewähr.

§ 6 Haftung
6.1 Die Mietwaren, Neuanfertigungen und gekauften Artikel gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Erhalt der Ware etwaige Mängel anzeigt. Dies muss schriftlich geschehen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass die Mängel nicht während der Mietdauer entstanden sind.
6.2 Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Mietgegenstände anders als zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch zu nutzen. Der Mieter ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht berechtigt, die Mietgegenstände weiter zu vermieten.
6.2 Bei Verlust oder Zerstörung der Ware haftet der Mieter, ebenso bei Transportschäden, die einen Untergang oder eine Verschlechterung der Mietgegenstände nach sich ziehen, gleichgültig durch wen oder was verursacht, und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt.
6.3 Für gesundheitliche Folgen (Allergien o. ä.) übernimmt die Kostüm-Zauberei keine Haftung. Das Tragen der Kostüme erfolgt auf eigenes Risiko.

§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Die Rechnungsbeträge sind mangels abweichender Vereinbarung sofort fällig und bar bei Abholung zu entrichten.
7.2 Der Mietzins wird bei Beginn der Mietzeit, der Kaufpreis bei Lieferung fällig.
7.3 Alle Beträge verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und inkl. Grundreinigung.

§ 8 Höhere Gewalt
8.1 Unter höherer Gewalt wird jede Leistungsstörung für die Vertragsdurchführung verstanden, die Lieferant oder Abnehmer nicht angerechnet werden kann, da sie weder auf Verschulden des Lieferanten noch des Abnehmers zurückzuführen ist, noch kraft des Gesetzes oder Rechtsgeschäfts oder nach im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen zulasten des Abnehmers geht.
8.2 Im Falle einer bleibenden Situation der höheren Gewalt, worunter ein Umstand verstanden wird worauf Lieferant und Abnehmer keinen Einfluss haben oder redlicherweise Einfluss nehmen könnten und die die Lieferung oder Übergabe von Gütern unmöglich macht haben der Lieferant bzw. der Abnehmer das Recht, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen. Im Falle der höheren Gewalt besteht für den Lieferanten keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Abnehmer.

§ 9 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten - einschließlich der gemieteten Gegenstände - von dem Vermieter elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Vertragspartnern aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Berlin.

§ 11 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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aktualisiert am 19.01.2012